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Hits: 20035 - Antworten: 422
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#231 |
![]() Registriert seit: 21.01.2010
Ort: Franken
Beiträge: 429
PSN-ID: Flun-Ni Level: 18 (56%) Platin: 50 Gold: 198 Silber: 563 Bronze: 1656 Gesamt: 2467 Rangliste: 52 |
Ok habe nun den ganzen threat hier nochmals überflogen und wollte mal nochmals was fragen oder versuchen es für mich klar zu machen.
- Foren für index spiele sind geschlossen da .de Webseite (warum nicht wirklich auf .com wechseln? man kann ja das .de auch weiter belassen nur sobald man drauf klickt wird man auf .com geleitet und ist rechtlich wieder uneingeschrenkter?) - Index spiele darf man kaufen darf man spielen darf man reden aber nicht in einem .de Forum diskutieren? (verwirrt mich die logik aber was sich unser rechtssystem ausdenkt ist net immer logisch) - Index spiele dürfen hier nicht im marktplatz verkauft werden sobald sie bei amazon auch nicht auf dem richtigen wege erwerbbar sind (d.h. wanted DE darf ich verkaufen Wanted INT nicht) - Es ist eine überlegung für den FSK 18 Bereich mit ausweiskontrolle? (Ich will euch nun wirklich nichts unterstellen und glaube echt ihr seid ehrliche und vertrauenswürdige Menschen ABER ich glaube dass wird eher die kommunikation in den 18er bereichen einschränken. Mit einer kopie des ausweises kann man soviel machen [zähle ich nicht auf] dass es mir zu riskant wäre den einfach einzuscannen und abzuschicken. Bin selber weit über die 18 [spielte ja noch mit nen C64 in meiner jugend] aber das risiko diesesr blanco copie wäre mir zu hart. Alternativ wenn ihr auf .de bleiben wollt und dennoch eine Altersverifizierung haben wollt gibt es auch andere möglichkeiten. - Postverifikation [kostet aber 10€] - Online verifikation über die Personalnummer einer Bundesbehörde [hab mal sowas gelesen soll kostenfrei sein] - über die abbuchung von 0,01 ct und rückbuchung einer Kreditkarte - eidesstadtlichen erklärung die ausgedruckt wird und HANDSCHRIFFTLICH unterschrieben wurde und abgeschickt wurde) - Was ist wenn ich nen Index Titel habe und den verkaufen will wo und wie geht das? ([ich verkaufe das was hier gesagt wird nicht und PN im Forum oder PSN bezüglich dem jetzt geschriebenen werden IGNORIERT] Angenommen ich habe Index Spiel XY und ich will des Verkaufen und hier anbieten. Ich darf nicht sagen ich will es verkaufen schreibt mir ne nachricht oder ich darf keine Werbung machen. Aber ich darf wenn ich weiss dass diese Person 18 ist ihm das spiel verkaufen wenn er mir sagt er will das kaufen. Es gibt also keine möglichkeit das spiel XY zu verkaufen ausser eine Person bei der ich kontrollieren kann dass sie 18 ist [und rechtlich gesehen auch mündig] zufällig bei mir auftaucht und sagt "Hey ich habe in einem traum bei meiner Wahrsagerin in einem Glückskecks glesen du hättest wenn die sterne günstig stehen und es vollmond ist eventuell das Spiel XY dass ich wenn heute nicht freitag der 13. ist und ich nicht unter eine Leiter durchgelaufen bin bei der eine schwarze katze mir den weg kreuzte kaufen könnte?) - Es darf keine Werbung für Index spiele gemacht werden (Ist es nicht schon werbung wenn man nur den Namen nennt? Ich kann mich noch an Quake 1+2 errinnern die in der PC Games als QXXXE oder "Beben" benannt wurden, selbe mit Star Wars Dark Force was Sterne Kriege - Die Dunkle Macht genannt wurde) Gesetze verwirren mich immer mehr je mehr man versucht die zu verstehen, jetzt weiss ich warum ich nicht jura studiert habe sondern was anderes.... danke jetzt schon für die antworten und ich hoffe der text war politisch, juristisch und medizinisch i.O. (die DIN habe ich mal ignoriert sowie die RSR und die Reform der RSR und die Reform der Reform der RSR)
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Platiniertes ![]() Freundesanfragen BITTE mit Text! Bugs, Verpassbare Trophäen gefunden? HIER melden Spoiler: show Geändert von Flunder (17.03.2010 um 12:40 Uhr) |
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#232 |
![]() Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 393
PSN-ID: Playzocker1988 Level: 14 (25%) Platin: 11 Gold: 80 Silber: 245 Bronze: 1167 Gesamt: 1503 |
Das Problem ist, dass die .de Domain und Serversitz in Deutschland scheinbar an das deutsche Jugendschutzgesetz (bzw. eher die deutsche Zensur) bindet. Laut Internetrecht haftet man als Seitenbetreiber sogar für direkt verlinkte Seiten mit, sodass eine automatische Weiterleitung von .de auf .at oder .com genau gar keine Probleme lösen würde sondern im Endeffekt das gleiche Problem besteht.
Das Konzept einer Indizierung ist absolut überholt und hat in der heutigen Zeit kaum mehr Sinn. Der Gedanke früher war, dass eine Videokassette indiziert wird und daher Jugendliche sie im Geschäft nicht mehr sehen und praktisch nichts davon wissen können. Nur per Ausweiskontrolle wurde man in einen separaten Teil des Geschäfts gelassen, wo die Teile standen. Bei einer Beschlagnahmung viel auch das weg, womit die Zensur auch damals schon voll aktiv war. Anyways, der Gedanke, dass Jugendliche über böse Filme nichts mehr wissen ist heute nur mehr lächerlich. Über das Internet findet man bei Interesse binnen Sekunden die brutalsten Filme (braucht nur in Google Stichworte wie "Film ultrabrutal, brutalster film aller zeiten" oder sowas eingeben), was den Sinn einer Indizierung stark in Frage stellt. Trotzdem sind die Betreiber der Seite an diesen Schwachfug rechtlich gebunden - und mit einer Indizierung geht ein Verbot öffentlicher Werbung bzw. des öffentlichen Ausstellens und des Verkaufs an nicht volljährige Personen (Ausweiskontrolle!). Ich habe ebenfalls schon angeregt, dass man die Seite auf einen österreichischen Server und eine .at Domain verlagert. Da wurde mir von den Admins allerdings erklärt, dass das ein enormes logistisches Problem darstellt - daher nehme ich an, dass ein eingeführter 18er-Bereich eher kommen wird als ein neuer Server. Auch, wenn ich persönlich den als gigantischen administrativen Aufwand bezeichnen würde, weil man von jedem User nachweisen lassen muss, dass der über 18 ist und dieser dann aber trotzdem nur über indizierte Titel tratschen darf. Der Verkauf indizierter Medien wäre in diesem abgeschotteten Bereich dann ebenfalls zulässig, allerdings müsste man beim Versand in Deutschland Versandverfahren wählen, dass die Titel auch nur an den Empfänger ausgehändigt werden dürfen. Die Zensur bei beschlagnahmten Sachen gemäß des lachhaften §131 StGb bleibt aber trotzdem bestehen... |
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#233 |
![]() Registriert seit: 16.07.2009
Ort: Landeshauptstadt von Bayern
Beiträge: 570
PSN-ID: Basti-198918 Level: 11 (70%) Platin: 7 Gold: 36 Silber: 121 Bronze: 485 Gesamt: 649 Rangliste: 415 |
sorry aber irgendwie mag ich unser land solangs nicht mehr die haben nixc bessseres zutun als auf uns zocker einzuhauen
man wir leben im zeit alter wo jeder 10 jährige por*o schauen kann aber spiel hüllen sehen ist böse -.-
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#234 |
![]() Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 393
PSN-ID: Playzocker1988 Level: 14 (25%) Platin: 11 Gold: 80 Silber: 245 Bronze: 1167 Gesamt: 1503 |
In Amerika ist Sex verpöhnt und Gewalt zeigen "okay", in Deutschland ists genau umgekehrt - und ganz ehrlich, so find ichs auch besser weil Sex nunmal nix Schlimmes ist und Kopfschüsse austeilen schon ... nur zwischen Jugendschutz und Zensur bzw. der Bevormundung Erwachsener besteht trotzdem ein großer Unterschied, den das deutsche System aber nicht kapiert hat. 8)
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#235 |
![]() Registriert seit: 16.07.2009
Ort: Landeshauptstadt von Bayern
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PSN-ID: Basti-198918 Level: 11 (70%) Platin: 7 Gold: 36 Silber: 121 Bronze: 485 Gesamt: 649 Rangliste: 415 |
hatte ich heute auch wieder das thema wozu geben die games frei wenn ich die als volljähriger nur zersägt zocken kann man man man dachte ich bin aus dem alter raus wo mir jemand sagt was ich zu tun hab...
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#236 |
![]() Registriert seit: 31.07.2009
Ort: Da wo keine Sonne scheint
Beiträge: 688
Level: 14 (42%) Platin: 13 Gold: 81 Silber: 302 Bronze: 1114 Gesamt: 1510 |
Neuzugänge März 2010:
Indizierungen: Modern Warfare 2 (US) - PS3 - Liste B Beschlagnahmungen (§§ 86 und 131 StGb): Wolfenstein (Australische Version) - PC Left4Dead2 (EU-Version) - PC |
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#237 |
![]() Registriert seit: 30.12.2009
Beiträge: 192
PSN-ID: TroublemakerHD Level: 11 (1%) Platin: 3 Gold: 20 Silber: 95 Bronze: 589 Gesamt: 707 |
Liste B ist doch Beschlagnahmt Liste A ist Indiziert oder?
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#238 |
![]() Registriert seit: 31.07.2009
Ort: Da wo keine Sonne scheint
Beiträge: 688
Level: 14 (42%) Platin: 13 Gold: 81 Silber: 302 Bronze: 1114 Gesamt: 1510 |
Nein, beides ist indiziert.
Liste B heißt nur das ein Gericht prüfen muß, ob der Titel beschlagnahmt werden soll. Ist quasi eine Vorstufe zur Beschlagnahme. Findet das Gericht, das der Titel nicht Beschlagnahmt werden muß, dann wandert er in Liste A zurück. Da die Mühlen der Justiz hierzulande aber recht langsam mahlen, kann das schon mal ein paar Jahre dauern. |
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#239 |
![]() Registriert seit: 26.07.2009
Ort: Aschersleben
Beiträge: 138
PSN-ID: denis-the-manice Level: 13 (76%) Platin: 20 Gold: 72 Silber: 223 Bronze: 889 Gesamt: 1204 |
oh man das wird immer schlimmer mit den ganzen idizierungen
.bald spielen alle nur noch hanna montana und sind den ganzen tag happy
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#240 |
![]() Registriert seit: 03.01.2010
Beiträge: 158
PSN-ID: Folks_07 Level: 15 (9%) Platin: 7 Gold: 90 Silber: 325 Bronze: 1444 Gesamt: 1866 |
vllt hat das ma einer hier geschrieben aber könnte vllt jemand die liste im startthread so bearbeiten (oder mir per pn schreiben) das man weiss welche spiele indiziert und welche beschlagnahmt sind? wäre echt super weil ich hab kein bock ein spiel zu verkaufen und dann nen brief von den cops zu erhalten (denn unwissenheit schützt ja nicht vor strafe oder wie des war
)ich weiss das ichs hier eh nicht darf aber auch so allgemein als "warnung" für die user oder so wärs ganz nett ![]() MfG Redman |
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